Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers ausgeführt wird. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger. (3) Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat. (4) Käufer, die die Ware für private Zwecke benötigen, werden nur beliefert, wenn dies seitens der Firma MTR GmbH bestätigt wurde. Die automatische Bestätigung des Bestelleinganges durch den Provider gilt nicht als Auftragsbestätigung. § 2 Vertragsabschluss (1) Der Shop stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Käufer lediglich erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer abzugeben. Der Besteller ist an seinen Auftrag 30 Tage - beginnend mit dem Tage der Auftragserteilung - gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. (2) Weichen die bestellten Stückzahlen von den in der Preisliste aufgeführten Verkaufseinheiten ab, behalten wir uns Anpassungen vor. Veränderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ebenfalls vor. (3) Unsere Angebote sind freibleibend. § 3 Reparaturen/Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf vom Verkäufer vor Ausführung der Leistung ausdrücklich hingewiesen wird. § 4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen (1) Alle Internet-Preisangaben gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk, bzw. Zentrallager des Verkäufers. Der Käufer trägt die Kosten für die auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. (2) Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet. (3) Bei Vorauszahlung, bzw. Eingang der Bezahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung, erhält der Käufer 2 % Skonto, andernfalls ist der Betrag innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. (4) Abrechnung von Sprechstundenbedarf. Wir rechnen gerne den Sprechstundenbedarf direkt mit den Kostenträgern ab. Dazu benötigen wir ein, den rechtlichen Vorschriften entsprechend ausgefülltes Rezept. Sollte ein Kostenträger Rezepte ganz oder zum Teil ablehnen, aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, so behalten wir uns vor, diese Beträge an den Besteller weiter zu berechnen. Die Verantwortung für die Auswahl des Sprechstundenbedarfs liegt allein beim Besteller. (5) Ab einen Netto-Bestellwert (ohne Mehrwertsteuer) von 100 € erfolgt die Lieferung frei Haus. Unter 100€ wird ein Portoanteil von 5,00 € berechnet. § 5 Zahlungsverzug, Aufrechnung (1) Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden - ohne dass es einer Mahnung bedarf und unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte - bankübliche Zinsen und Spesen für offene Geschäftskredite berechnet. (2) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferanten nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. § 6 Lieferung und Lieferfrist (1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen sowie einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung. (2) Der Verkäufer ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. (3) Setzt der Käufer dem Verkäufer, nachdem er in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist der Käufer nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 7 Rückgabe/Umtausch Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Steril verpackte Produkte und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. § 8 Gewährleistung für Sachmängel (1) Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Lieferanten zu rügen. (2) Der Verkäufer leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass er diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges Mängel aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar. (3) Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz zu. (4) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen im Shop, Katalogen oder Prospekten stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. (5) Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. § 9 Haftung des Verkäufers (1) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt worden ist, ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. (2) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind. § 10 Verjährung Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. § 11 Eigentumsvorbehalt (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der Sache durch den Verkäufer ist stets ein Rücktritt vom Vertrag. (2) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. (3) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten. §12 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt. (2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers; der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen. §13 Allgemeine Bedingungen für den e-commerce (1) Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch mit der Maßgabe, dass Textform i. S. d. §126b BGB vereinbart wird. Demnach sind Angebot und Annahme auch per E-mail möglich. Ein Vertrag kommt nur in deutscher Sprache zustande. (2) Zu unseren elektronischen Bestellformularen hat der Käufer jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Die Überprüfungspflicht obliegt dem Käufer, besondere Hinweise seitens des Verkäufers werden nicht erteilt. (3) Der Verkäufer erteilt dem Käufer keine Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen. Ebenso wenig führt der Verkäufer sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes auf, denen er sich unterworfen hat. (4) Die von dem Käufer aufgegebene Bestellung (Vertragstext) wird bei dem Verkäufer 8 Wochen gespeichert. (5) Die vorstehenden Bedingungen gelten - mit Ausnahme der Nr. 1 - ausschließlich im B2B-commerce.
Widerrufsrecht
§14 Widerrufsrecht Als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung bzw. dem Tag, an dem Sie die bestellten Waren erhalten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Daraus folgend sind steril verpackte Produkte und Sonderanfertigungen generell vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Widerruf, je nach Lieferant, zu richten an: MTR GmbH Reutlingen Am Galgenberg 9 72770 Reutlingen Tel: 07121/94460 Fax: 07121/944616 E-Mail: info@mtr-medizintechnik.de
Widerrufsfolgen
§15 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. §16 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.